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GLASSTEG

Step on Glass. Start the Party
Luxury Event Floors and more
Unsere Erfahrungen <3

BRANDNEU

"meinFotomagazin"

Individuell nach deinen Wünschen.

Für jede Feier individuell gestaltbar. Unsere Foto-Magazinbox kannst du ab sofort mieten! Du willst etwas ganz Besonderes? Worauf wartest du noch?
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Individuell, jedes Design, jede Farbe, jedes Motiv, jedes Icon. Grenzenlos.
Kostenloses Layout. Du sagst uns was du braucht, damit wir dir ein Design zu Freigabe senden.
Lieferung, Aufbau, Abbau. Es ist alles uns zu überlassen. Du konzentrierst Dich auf deine Feier.
Unser Produkt ist noch ganz frisch. So bekommst du das BASIC Paket für Buchungen bis Mai 2027 für unschlagbare 600€.
Unsere Misson !
Bei Glassteg sind wir leidenschaftlich darum bemüht, deine Hochzeit oder Veranstaltung zu einem unvergesslichen und visuellen Highlight zu machen. Unser Engagement zeigt sich in mehreren positiven Aspekten:
Maßgeschneiderte Konzepte
Wir setzen uns intensiv mit deiner Veranstaltungslocation auseinander, um ein maßgeschneidertes Glasbodenkonzept zu entwickeln. Dies garantiert eine perfekte Integration in die Umgebung und schafft eine einzigartige Atmosphäre.
Kreativität ohne Grenzen
Das Innere unserer Glasbodenquadrate ist wie eine Leinwand, die du nach deinen individuellen Wünschen gestalten kannst. Ob Lichterketten, Rosen in verschiedenen Farben oder Palmenblätter - deine Fantasie ist die einzige Begrenzung. Wir helfen dir dabei, deine kreativen Ideen zum Leben zu erwecken.
Elegante Dekorationsmöglichkeiten
Unsere Glasböden bieten nicht nur eine faszinierende Optik, sondern auch flexible Dekorationsmöglichkeiten. Wir integrieren Lichterketten, Blumenarrangements und viele weitere Dekorelemente, um eine märchenhafte Atmosphäre zu schaffen, die deinen Gästen den Atem raubt.
Eleganz und Exklusivität
Wir streben danach, jedem Event, sei es eine Hochzeit, eine Gala oder ein Firmenevent, ein Höchstmaß an Eleganz und Exklusivität zu verleihen. Unsere Glasböden werden zu einem zentralen Element, das die Veranstaltung in ein unvergleichliches Erlebnis verwandelt.
Kompletter Service
Wir stehen Dir nicht nur bei der Konzeption und Gestaltung der Glasböden zur Seite, sondern bieten auch einen umfassenden Service, einschließlich Aufbau und Demontage. Du kannst dich voll und ganz auf dein Event konzentrieren, während wir uns um die Details kümmern.
Unvergessliche Momente
Letztendlich ist unsere Mission, unvergessliche Momente zu schaffen. Wir wollen, dass du und deine Gäste sich an deine Veranstaltung noch lange erinnern und sie als etwas Besonderes in Erinnerung behalten.
Laufsteg
Unsere wichtigsten Dienstleistungen
Planung & Konzipierung
"Konzipierung und Planung" sind die essenziellen Schritte, die den Grundstein für den Erfolg eines jeden Projekts legen. Hier werden Ideen zu klaren Visionen geformt und in strukturierte Pläne überführt.
Auf- und Abbau
Unsere Dienstleistung umfasst nicht nur die Schaffung atemberaubender Veranstaltungsumgebungen, sondern auch den reibungslosen Auf- und Abbau aller benötigten Elemente.

Individuelle Sonderanfertigung

Unser Team ist darauf spezialisiert, individuelle Sonderanfertigungen nach deinen genauen Anforderungen zu realisieren. Wir setzen deine einzigartigen Ideen und Vorstellungen um und schaffen ein maßgeschneidertes Produkt oder Erlebnis, das exakt deinen Wünschen entspricht. Wir glauben daran, dass Individualität den Unterschied macht.
Deutschland weit
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet. Egal, wo Deine Veranstaltung stattfindet, wir sind bereit, deutschlandweit für Dich da zu sein.
Ceyda Fidan
Projektplanerin / Inhaberin
Jede Veranstaltung ist einzigartig und individuell. Voller Motivation und Emphathie arbeiten wir Dir ein maßgschneidertes Konzept aus.
Worüber Du dir Gedanken machen musst?
1. Wann und wo wird meine Veranstaltung stattfinden
2. Wie viel Quadratmeter möchte ich ausgelegt haben
3. Welches Design sollen die Glasbausteine beinhalten
Um den Rest kümmern wir uns!
Häufig gestellte Fragen
Erstelle verschiedene Preisoptionen, damit verschiedene Zielgruppen ein passendes Angebot für ihre Bedürfnisse finden können.
Wo ist euer Standort?
Bietet ihr einen Telefon-Support an?
Habt Ihr eine Preisliste?
Wie groß ist eine Glasplatte?
Gibt es eine Mindestabnahmemenge?
Anruf anfordern
Du hast Interesse und möhtest die Verfügbarkeit checken lassen?
Oder möchtest du dich vorab von unseren Preisen vergewissern?
Nur zu!
Anfragen per Anruf, Email und Whatsapp

Kostenlose Beratung

Muster Zusendung Deines Konzepts

Seit 2023 bieten wir innovative Dienstleistungen in der Eventbranche an
Rund um die Uhr erreichbar auf Whatsapp
Unternehmen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Rechtsschulung
Impressum
Fidan & Varicioglu GbR
Grunewaldstraße 1
40789 Monheim am Rhein

Gesellschafter: Ceyda Varicioglu und Metin Varicioglu

Telefon: +49 151 67067975
E-Mail: info@glassteg.de

Steuernummer 135 / 2642 / 4934

Inhaltlich Verantwortlicher: Metin Varicioglu (Anschrift s.o.)
Allgemeine Geschätsbedingungen (AGB)

Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsinhalte, Datenschutz
Der Vermieter bietet Artikel und Dienstleistungen aus dem Bereich Event- und Partyequipment zur Miete an. Die Darstellung auf der Website, erfolgt freibleibend. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter unter Angabe des gewünschten Mietzeitraums und der benötigten Menge eine Anfrage abgeben. Der Vermieter prüft darauf die Verfügbarkeit der angefragten Mietgegenstände und Dienstleistungen. Im Anschluss übersendet der Vermieter dem Kunden ein – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit – stehendes Angebot. Wenn der Kunde dieses Angebot annehmen möchte, kann er dies gegenüber dem Vermieter schriftlich erklären. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. Erbringt der Vermieter im Auftrag des Mieters Leistungen, welche nicht im Kostenvoranschlag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, handelt es sich um Zusatzbeauftragungen, die zusätzlich abgerechnet werden. Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt. Soweit der Mieter die beim Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit mitteilen. VERMIETERPFLICHTEN Zur Verfügungstellung, Auf- und/oder Abbau Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietsache/n dem Mieter während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht/stehen. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: Brand, Stau, Schlechtwetterereignisse, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, behördlichen Maßnahmen und Terrorismus. Die Auflösung des Mietvertrages durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts ist erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Bei Lieferung und/oder Abholung der Mietsache/n gilt der jeweilige Auf- und/oder Abbau durch den Vermieter als mit vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine vertraglich vereinbarte Lieferung und/oder Abholung der Mietsache ebenerdig bis hinter die erste Schwelle.

VERMIETERPFLICHTEN
Zur Verfügungstellung, Auf- und/oder Abbau
Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietsache/n dem Mieter während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht/stehen. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: Brand, Stau, Schlechtwetterereignisse, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, behördlichen Maßnahmen und Terrorismus. Die Auflösung des Mietvertrages durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts ist erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Bei Lieferung und/oder Abholung der Mietsache/n gilt der jeweilige Auf- und/oder Abbau durch den Vermieter als mit vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine vertraglich vereinbarte Lieferung und/oder Abholung der Mietsache ebenerdig bis hinter die erste Schwelle.

MIETERPFLICHTEN
keine Weitervermietung, Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand, Verzugsschaden, Obhustpflicht, Liefer- und Abholort
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache/n ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet die Mietsache/n bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Sturm, Hagel, Starkregen, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend zu sichern oder sogar abzubauen und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus entsprechend zu schützen, z.B. ggf. durch eine geeignete Bewachung zur Nachtzeit. Bei zu sichernden Mietgegenständen, hat der Mieter einen Aufstellort bereitzustellen, an dem ausreichende Möglichkeiten zur (Boden-) Verankerung zur Verfügung stehen. Der Aufstellort muss eine für den Mietartikel und notwendige Auf-und Abbau-Tätigkeiten ausreichende Größe aufweisen und zum Aufbautermin komplett frei, eben und von Unrat oder Schnee und Eis befreit sein. Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung geht vollständig auf das Risiko des Mieters. An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und Erhaltung des Mietobjekts, welcher Art auch immer, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Bei Lieferung und Abholung hat der Mieter dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge den Aufbauort/die Lieferadresse anfahren und dort parken können. Sollte dies nicht möglich sein, muss das im Vorfeld dem Vermieter mitgeteilt werden. Entstandene Kosten durch benötigte Zufahrts- oder Sondergenehmigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Mietsache/n darf/dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen weitervermietet, -verliehen o.ä. werden. Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Mietsache/n in ordnungsgemäßen, d.h. in einem nicht über die normale Abnutzung hinaus beeinträchtigten Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückzugeben. Insbesondere bei Verschmutzungen von gemieteten Gerätschaften, sind diese vor der Rückgabe mit geeigneten Mitteln zu reinigen. Versäumt es der Mieter die Mietsache/n bei vereinbarter Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben, so wird ein Verzugsschaden in Höhe des vereinbarten Mietpreises für den vereinbarten Zeitraum pro Tag fällig.

VORZEITIGE KÜNDIGUNG
Stornierungskonditionen, Terminverschiebung
Der Vermieter gewährt dem Mieter vor Vertrags beginn ein Sonderkündigungsrecht. Je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist der Vermieter berechtigt, als Ersatz des Ausfallschadens eine Stornogebühr als pauschalierte Entschädigung gemäß folgender Staffel zu berechnen:
• bis 90 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 10% der vereinbarten Auftragssumme
• bis 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 15% der vereinbarten Auftragssumme
• bis 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 20% der vereinbarten Auftragssumme
• bis 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 30% der vereinbarten Auftragssumme.
• bis 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums 60% der vereinbarten Auftragssumme.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Kündigung/ Stornierung bei dem Vermieter maßgeblich. Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, dass kein oder nur geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist. Wir räumen Ihnen alternativ gerne eine Ver schiebung des Miettermins ohne zusätzliche Berechnung ein. Eine Absprache dazu bedarf einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung. Bitte sprechen Sie uns an!

HAFTUNG
Behandlung der Mietartikel, Abtretung von Schadenseratzansprüchen, Haftungsvermutung, Folgeschäden
Der Mieter haftet für alle Schäden an der/den Mietsache/n, die aufgrund einer Verletzung seiner Obhutspflichten gemäß vorstehender Regelungen entstehen, sowie für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt entstehen. Der Mieter haftet in gleichem Umfang ohne eigenes Verschulden auch für Schäden, die durch seine Mitarbeiter, Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lassen sollte, welche Person einen Schaden verursacht hat, bzw. die Identität einer Person oder des Schadensstifters nicht geklärt werden kann. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab. Wird bei der Rückgabe der Mietsache/n ein Schaden oder eine Verunreinigung festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens/der Verunreinigung und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Abholung bzw. Anlieferung des Mietobjektes vorhanden war. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn die Mietsache infolge eines vom Mieter verursachten Schadens oder Zeitverzugs nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann.

FORMERFORDERNIS
Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über die Mietsache/n kann nur schriftlich erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post, E- Mail oder Telefax übermittelt und bestätigt werden.

RECHTSWAHL
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Langenfeld vereinbart.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstö̈ßt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Die anderen Vereinbarungen bleiben davon unberührt